Die Störfallverordnung, StFV |
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Der Grossbrand einer Chemielagerhalle bei Basel am 1. November 1986 weckte die Risikowahrnehmung zu Tätigkeiten, Lagerung und Transport von Gefahrstoffen. Das Ereignis war der Auslöser für die am 1. April 1991 in Kraft gesetzten Störfallverordnung. Zu Beginn waren Betriebe ab bestimmten Mengen von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Sonderabfällen, sowie Verkehrswege, auf denen gefährliche Güter transportiert werden und neue Rohrleitungen betroffen. Ende der 90er Jahre wurde der Geltungsbereich auf gentechnisch veränderte und pathogene Mikroorganismen ausgeweitet. Der Folienvortrag und weitere Informationen stehen als PDF zur Verfügung:
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