Gefährdung: Klassen von Tätigkeiten
ESV Artikel 7 Klassen von Tätigkeiten
1 Die Tätigkeiten mit Organismen in geschlossenen Systemen werden nach ihrem Risiko für den Menschen und die Umwelt in vier Klassen eingeteilt.
2 Die Klassen werden wie folgt umschrieben:
a. Klasse 1: Tätigkeit, bei der kein oder ein vernachlässigbar kleines Risiko besteht;
b. Klasse 2: Tätigkeit, bei der ein geringes Risiko besteht;
c. Klasse 3: Tätigkeit, bei der ein mässiges Risiko besteht;
d. Klasse 4: Tätigkeit, bei der ein hohes Risiko besteht.